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"Bestellt und draufgezahlt: Wenn die Umzugs-Mafia zuschlägt"
entnommen der Sendung von SAT.1 AKTE06 vom 05.10.2006 22:15
(http://www.sat1.de/lifestyle_magazine/akte/topthemen/investigativ/content/15504/)

Die richtige Firma finden:

Dierk Hochgesang vom Verband deutscher Möbelspediteure sagt:

Kein Umzug kommt über Nacht, sondern steht mindestens mehrere Wochen oder gar Monate vorher fest! Sobald der Umzug feststeht, sollte man sich nach einem ordentlichen Unternehmen umsehen. Am besten ist, Freunde, Bekannte oder Verwandte zu fragen, mit welchem Unternehmen sie gute Erfahrungen gemacht haben.
Kommt man so nicht weiter, kann man beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik eine kostenlose Liste von Möbelspediteuren anfordern, die sich verpflichtet haben, einen bestimmten Verhaltenskodex einzuhalten (beigefügt). Geht auch mit einem dieser Spediteure etwas schief, kann man sich – ebenfalls ohne Kosten – an die Einigungsstelle beim Bundesverband wenden und den Fall in einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren prüfen lassen.
Sucht man sich ein Unternehmen auf andere Weise, sollte man sich über das Unternehmen informieren (bei der angegebenen Adresse vorbeisehen, ob es an dieser einen Betriebssitz gibt, und wie dieser eingerichtet ist).
Zeitliche Linie: mind. 4 Wochen vor dem Umzug sollte man sich nach einem qualifizierten Spediteur umsehen.

Die Vorbesichtigung

Eine Vorbesichtigung ist für den Kunden unverbindlich.

Der Spediteur schaut sich die Umzugsgüter an, um ein Angebot kalkulieren zu können. Das Einholen von zwei bis drei Vergleichsangeboten ist sinnvoll. Wegen des unterschiedlichen Lohnniveaus in verschiedenen Regionen Deutschlands sind nur Angebote von Umzugsfirmen aus einer Region direkt vergleichbar. Möglicherweise kann man aber bei Angeboten aus der Zielregion, in die man zieht, Geld sparen.

Die Versicherung

Umzugsunternehmen, die eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz haben, d.h. wenn Fahrzeug mit mehr als 3,5t zGG zum Einsatz kommen, müssen eine Versicherung haben. Grundsätzlich haftet der Spediteur aber nur für die von ihm bzw. seinen Leuten verursachten Schäden (Höchstgrenze 620,- Euro pro Kubikmeter Ladung). Es ist daher ratsam, eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen.

Wertgegenstände

Grundsätzlich gilt für einen Umzug, dass Geld, Schmuck, Wertpapiere etc. nicht mit den allgemeinen Umzugssachen vermischt werden sollten. Sie gehören immer in die persönliche Obhut des Kunden. Bei größeren Umzügen kann man gegebenenfalls ein Bahnhofsschließfach für einige Tage anmieten. Da Wertgegenstände von der Grundhaftung des Spediteurs ausdrücklich ausgenommen sind, sollten diese immer gesondert versichert werden. Um Haftungsausschlüsse und –lücken zu vermeiden, ist vor dem Abschluss der Versicherung eine Einzelauflistung der Wertsachen sinnvoll.

Der Preis

Bei der Rechnungsstellung für einen Umzug gibt es Festpreise oder eine Abrechnung nach Aufwand. Der Aufwandspreis berechnet sich nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und dem verbrauchten Verpackungsmaterial. Wenn vorher genau feststeht, welche Leistungen der Spediteur erbringen soll, dann ist ein Festpreis empfehlenswert.Bei Superangeboten:
Grundsätzlich sollte man bei pauschalen Preisen a la "Umzug mit 3 Mann und Lkw für 3 Stunden 150,- EURO" einmal den Stundenlohn der Arbeitskräfte nachrechnen! Der Stundenlohn setzt sich immerhin zusammen aus Bruttolohn (also incl. der Arbeitnehmerbeiträge für Steuern und Sozialversicherung), Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Unternehmenssteuern, usw. Dazu kommen die Kosten für Verwaltung, Arbeitsmaterial, Unterhalt der Betriebsstätte, Investitionen, usw.
Das impliziert die Frage, welches Personal man für einen solchen Stundensatz erwarten kann. Oder aber es werden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nicht abgeführt, dann liegt Schwarzarbeit vor. Auch hier stellt sich die Frage, ob man sein Hab und Gut solchen Personen anvertrauen will.
Da bei Billigstangeboten fast immer horrende Nachforderungen gestellt werden und Schäden am Umzugsgut alles andere als eine Ausnahme sind, ist der Umziehende besser beraten – und hat letztlich Geld gespart -, gleich einige Euro mehr in die Hand zu nehmen und den Umzug von einem seriösen Unternehmen erledigen zu lassen. Ohne Stress, Ärger, Schäden und der Gefahr Schwarzarbeit ggf. wissentlich beauftragt zu haben.

Für Sparer

Umzüge von Speditionen kann man steuerlich geltend machen.

Die Neufassung des § 35a EStG hat die Umzugsleistung den haushaltsnahen Dienstleistungen zugeordnet. 20% der Arbeitskosten können unmittelbar von der persönlichen Einkommensteuer abgezogen werden. Voraussetzungen: ordnungsgemässe Rechnung (mit Firmenname, Sitz, Steuernummer, Datum, ausgewiesener MwSt usw.) und eine Bankbeleg, aus dem die Zahlung ersichtlich wird.
Wer bei seinem Umzugstermin flexibel ist, kann ebenfalls sparen. Umzugsspeditionen sind immer dankbar, wenn ihnen nicht ein Fixtermin vorgegeben wird (möglichst noch der Vorletzte eines Monats, der beliebteste Umzugstag), sondern die die Kapazitäten besser und gleichmässiger planen können – auch das Personal ist dann entspannter.

Vorbereitungen

Rechtzeitig vor dem Umzug anfangen, zu entrümpeln! Gegenstände, die man schon ewig nicht mehr genutzt hat, werden sehr sicher auch in der Zukunft nicht mehr genutzt, Möbel die ersetzt werden sollen, müssen nicht umgezogen werden. Je weniger Möbel und Kisten bewegt werden sollen, desto niedriger wird auch der Preis ausfallen – da weniger Arbeit zu verrichten ist.

Warnungen

Warnungen sind angebracht:

- wenn in einer Anzeige nur eine MobilTel-Nr. steht, ist Vorsicht angebracht!
- wenn bei Preisen keine MwSt. enthalten ist, liegt unlauterer Wettbewerb vor!
- bei Preise wie 145 Euro für 3 Stunden mit 3 Mann und Lkw sind unrealistisch!

Schäden

Offensichtliche Schäden (z.B. ein abgebrochenes Stuhlbein oder eine zerbrochene Vase) müssen spätestens einen Tag nach dem Umzug der Spedition gemeldet werden. Bei verdeckten Schäden, d.h. Schäden, die nicht ohne weiteres äusserlich sofort erkennbar sind, hat der Kunde 14 Tage Zeit für die Schadensmeldung. Wichtig: Offensichtliche und verdeckte Schäden müssen schriftlich gemeldet werden. Auf keinen Fall vor Ort eine schadensfreie Ablieferung quittieren!
Zu den Umzugsschäden zählen allerdings nicht die Beschädigungen im Treppenhaus oder am Bodenbelag. Diese fallen wiederum in die allgemeine Betriebshaftpflicht des Transportunternehmens.

DIN EN 12522 Die europäische Umzugsnorm